Haus & Grund Nürnberg
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Als Mitglied beraten wir Sie gerne und umfassend in den folgenden Bereichen:
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AM 30. JUNI IST SENDESCHLUSS: DANN GIBT'S FREIE WAHL FÜRS MIETER-TV!
Was bisher gilt: Mieter mussten es hinnehmen, dass ihr Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss bindet – und die monatlichen Kosten fürs Nutzen und den Betrieb der Breitbandnetze mit ihnen abrechnet.
Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts" (kurz TKMoG) ist diese Praxis seit 1.12.2021 verboten.
"Nebenkosten-Privileg" nur noch von kurzer Dauer – Übergangsfrist
Es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 30.6.2024 können Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn sie das mit ihnen so vereinbart haben. Danach haben alle Mieter ab dem 1.7. die Wahlfreiheit – und das sog. Nebenkosten-Privileg ist endgültig Geschichte. Die Zeit läuft also – Vermieter müssen handeln, wenn sie am Ende nicht auf den Kosten für das TV-Signal sitzen bleiben wollen!
Vermieter haben verschiedene Optionen, um auf die geänderte Rechtslage zu reagieren. Dabei müssen sie das vertragliche Verhältnis zu den Mietern und auch die Vertragsbeziehung zum Kabelnetzanbieter im Blick behalten.
Wichtige Infos und Downloads für Vermieter hier:
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Bundestag beschließt Heizungsgesetz (GEG-Novelle)
Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung ist am 8. September 2023 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossen worden. In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und, bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel, auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf vor.
Das Gesetz geht nach Beschluss im Bundestag an den Bundesrat und wird vermutlich in der Plenarsitzung am 29. September 2023 den Bundesrat passieren. Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Viele der von Haus & Grund geforderte Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab 2029 anteilige mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.
Gleichzeitig soll ab 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz) und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) besser gefördert werden.
Die einzelnen Regelungen des neuen Gesetzes und der beschlossene Zuschussförderung finden Sie in den weiteren Informationen.
Weitere Informationen:
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CO2-Kostenaufteilungsgesetz - Rechner des Ministeriums freigeschaltet
Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen.
Die wesentlichen Inhalte zu den technischen Details sowie eine Tabelle mit Verbräuchen von Heizöl und Gas pro m² und der entsprechenden Einordnung in die vom Gesetzgeber bestimmten Stufen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Seit 1.1.2023 gelten wie berichtet neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen.
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
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